Logo SIN ab 2022 Niedersachsen klar Logo

Allgemeine Bedingungen für die Buchung von Tagungen

Allgemeine Bedingungen für die Buchungen von Tagungen im SiN

Das SiN finanziert sich seit 2004 ausschließlich durch die Entgelte, die die Dienststellen für die Teilnahme ihrer Beschäftigten an den jeweiligen Veranstaltungen an das SiN leisten. Die „Allgemeinen Bedingungen für Tagungen des SiN“ bilden die Grundlage hierfür.

I. Buchung

Bei einer Tagung wird ein individuelles Angebot durch das SiN erstellt. Nach Annahme des Angebotes erfolgt eine Bestätigung durch den Auftragnehmer (SiN). Vom Auftrageber sind anschließend - mindestens 14 Tage vor Tagungsbeginn - die Teilnehmerliste und die Vordrucke zur Veranstaltungsvorbereitung an das SiN zu senden.

Sofern Menschen mit Behinderung an der Veranstaltung teilnehmen, ist das SiN entsprechend zu informieren. Dann erfolgt eine Kontaktaufnahme mit dem Teilnehmenden und Klärung der Einzelheiten für die Teilnahme an der Tagung, der Verpflegung und der Unterbringung.

II. Kosten

Die Buchung einer Tagung ist grundsätzlich kostenpflichtig. Das SiN übersendet nach Seminarbeginn eine Rechnung. Grundsätzlich sind die Kosten nach Abschluss der Tagung fällig. Die Höhe der Kosten ergeben sich aus dem individuellen Angebot für den Bereich Tagungen. Die Kosten für die An- und Abreise tragen die entsendenden Dienststellen.

Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, dass die Teilnehmenden die Tagungspauschale selber tragen. Dieses ist bei der Buchung mitzuteilen.

Für Tagungen wird ein individuelles Verpflegungsangebot erstellt. Die Unterbringung erfolgt im Einzelzimmer mit Dusche und WC. Sollten einzelne Teilnehmende hier nicht übernachten und wird uns dieses spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt, reduziert sich der Preis für jede nicht in Anspruch genommene Übernachtung/Frühstück um 40,00 €. Eine Erstattung von Kosten wegen nicht in Anspruch genommener Leistungen ist ausgeschlossen.

Weitere Leistungen des SiN werden grundsätzlich gegen Erstattung der Kosten angeboten.

III. Stornierung, Absage

Bei Verhinderung oder Abmeldung entstehende Stornierungskosten trägt der Auftraggeber. Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen.

Bei Absage einer Tagung werden folgende Stornierungskosten fällig:

  • 25 % der Tagungspauschale pro Teilnehmendem bei Absage bis zu 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn
  • 50 % der Tagungspauschale pro Teilnehmendem bei Absage bis zu 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn
  • 90 % der Tagungspauschale pro Teilnehmenden, wenn die Absage innerhalb von 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgt.

Die Dienststelle kann im Falle der Verhinderung einer Teilnehmerin/eines Teilnehmers geeigneten Ersatz benennen. Stornierungskosten werden in diesem Fall nicht für den abgesagten Teilnehmenden erhoben. Die vollen Kosten müssen auch in Rechnung gestellt werden, wenn die Verhinderung erst im Laufe der Veranstaltung eintritt.

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln