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Verwaltungslehrgang I

Zielgruppe
Beschäftigte ohne Verwaltungsausbildung

Kurzbeschreibung
Der Verwaltungslehrgang I ist eine Qualifizierungsmaßnahme im Sinne des § 5 Abs. 3 TV-L und stellt eine berufliche Fortbildungsmaßnahme gemäß § 54 BBiG dar, die mit der Fortbildungsprüfung zur Verwaltungswirtin/zum Verwaltungswirt abschließt. Der Verwaltungslehrgang I umfasst einen Grundlehrgang von 350 Stunden (Dauer ca. 3 Monate) und einen Abschlusslehrgang von 720 Stunden (Dauer ca. 7 Monate).

Zulassungsvoraussetzungen
Die Einzelheiten über die Zulassung zum Verwaltungslehrgang I stehen in der Vereinbarung gemäß § 81 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes (NPersVG) über die Zulassung von Beschäftigten in der allgemeinen Verwaltung zu den Verwaltungslehrgängen I und II des Landes (Vereinbarung-VerwLG).

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