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Verwaltungslehrgänge

Hier finden Sie Informationen zu Inhalten, Zulassungsvoraussetzungen, Stoffverteilungsplänen und Prüfungsordnungen zu folgenden Lehrgängen.
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Verwaltungslehrgang I

Der Verwaltungslehrgang I ist eine Qualifizierungsmaßnahme im Sinne des § 5 Abs.3 TV-L und stellt eine berufliche Fortbildungsmaßnahme gemäß § 54 BBiG dar, die mit der Fortbildungsprüfung zur Verwaltungswirtin/zum Verwaltungswirt abschließt. mehr

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Ausbildung zur Verwaltungswirtin/zum Verwaltungswirt

Regierungssekretäranwärterinnen/- anwärter werden als Beamte auf Widerruf in einem zweijährigen Vorbereitungsdienst für den Einsatz in der mittleren allgemeinen Verwaltungsebene zur Verwaltungswirtin/zum Verwaltungswirt ausgebildet. mehr

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Verwaltungslehrgang II

Der Verwaltungslehrgang II ist eine Qualifizierungsmaßnahme im Sinne des § 5 Abs.3 TV-L und stellt eine berufliche Fortbildungsmaßnahme gemäß § 54 BBiG dar, die mit der Fortbildungsprüfung zur Verwaltungsfachwirtin/ zum Verwaltungsfachwirt abschließt. mehr

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Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten

Die Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten gliedert sich in einen praktischen Ausbildungsteil und einen theoretischen Ausbildungsteil. mehr

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Lehrgänge für Anwärterinnen und Anwärter sowie für Referendarinnen und Referendare verschiedener Fachrichtungen

Im Rahmen des Vorbereitungsdienstes sind nach verschiedenen Prüfungsordnungen ein bzw. zwei mehrwöchige Verwaltungslehrgänge zu besuchen. mehr

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