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Verwaltungslehrgang II

Zielgruppe
Beschäftigte mit abgeschlossener Berufsausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten/ Fachangestellten für Bürokommunikation oder mit bestandener Verwaltungsprüfung I.

Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 1 in der Fachrichtung Allgemeine Dienste, die gemäß
§ 33 NLVO zum Aufstieg in die Laufbahngruppe 2 zugelassen sind.

Kurzbeschreibung
Der Verwaltungslehrgang II ist eine Qualifizierungsmaßnahme im Sinne des § 5 Abs. 3 TV-L und stellt eine berufliche Fortbildungsmaßnahme gemäß § 54 BBiG dar, die mit der Fortbildungsprüfung zur Verwaltungsfachwirtin/ zum Verwaltungsfachwirt abschließt. Der Verwaltungslehrgang II umfasst einen Grundlehrgang von 380 Stunden (Dauer ca. 4 Monate) und einen Abschlusslehrgang von 750 Stunden (Dauer ca. 7 Monate).

Zulassungsvoraussetzungen
Die Einzelheiten über die Zulassung zum Verwaltungslehrgang II stehen in der Vereinbarung gemäß § 81 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes (NPersVG) über die Zulassung von Beschäftigten in der allgemeinen Verwaltung zu den Verwaltungslehrgängen I und II des Landes (Vereinbarung-VerwLG).

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